Stadtplaner (m/w/d)

Vollzeit @Stadtverwaltung Sangerhausen
  • Veröffentlicht am : August 3, 2025
  • Bewerbungsschluss : September 30, 2025
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Job Informationen

  • Karrierelevel  Angestellt

Stellenbeschreibung

Stadtverwaltung Sangerhausen

Der Oberbürgermeister

Öffentliche Stellenausschreibung

Die Stadt Sangerhausen beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
als

STADTPLANER (M/W/D)

zu besetzen.

Diese Stelle steht unbefristet mit einem Umfang von 39 Wochenarbeitsstunden zur
Verfügung.

Schwerpunktaufgaben:

*          Entwurf und Durchführung der Verfahren zur Aufstellung und Änderung
von Bauleitplänen und Flächennutzungsplänen,
*          Erstellung und Betreuung von Bauleitplänen sowie sonstiger Satzungen
und Verfahren nach dem BauGB,
*          Durchführung von Beteiligungsverfahren zu Bauleitplänen und
städtebaulich relevanten Sachverhalten,
*          Entwurf und Begleitung des Verfahrens von Flächennutzungsplänen,
*          Analysieren und Lösungsentwicklung zu städtebaulichen Sachverhalten
und Problemen,
*          Mitwirkung als Träger öffentlicher Belange

Zwingende Voraussetzungen für die Stellenbesetzung sind:

*          erfolgreich abgeschlossenes Studium z.B. der Fachrichtung Städtebau,
Raumplanung,

Stadt- und Regionalplanung oder auf demselben Qualifizierungsniveau
abgeschlossenen

Berufsausbildung,

*          fundierte Kenntnisse im Planung- und Baurecht

Wünschenswerte Voraussetzungen für die Stellenbesetzung sind:

*          zuverlässige, selbständige und umsichtige Arbeitsweise,
*          eigenverantwortliches Handeln und Denken,
*          sicheres und höfliches Auftreten,
*          Belastbarkeit und Problemlösungsfähigkeit,
*          sehr gute Kommunikationsfähigkeit,
*          Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit,
*          Flexibilität in zeitlicher Hinsicht,
*          sichere PC-Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint, GIS),
*          Fahrerlaubnisklasse B

Die Stadt Sangerhausen bietet:

*          Eingruppierung je nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur
Entgeltgruppe 10 TVöD (VKA)
*          30 Tage Urlaub
*          Betriebliche Altersvorsorge
*          die Gewährung von Sonderzahlungen und leistungsorientierte Bezahlung
*          Weiterbildungsmöglichkeiten
*          Gewährung einer Leistungsorientierten Bezahlung
*          Gewährung einer Jahressonderzahlung

Die Stadt Sangerhausen setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern
ein und begrüßt daher ausdrücklich die Bewerbung von weiblichen Interessenten.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/divers) werden bei gleicher Eignung und
Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitte
ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.

Wenn Sie Interesse an einer anspruchsvollen Tätigkeit bei der Stadt Sangerhausen
haben, dann senden Sie bitte aussagefähige Bewerbungsunterlagen schriftlich mit
den entsprechenden Zeugnissen und Nachweisen

bis zum 29.08.2025, 12:00 Uhr,

an die Stadt Sangerhausen, FD Personalservice, Markt 7a in 06526 Sangerhausen.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail an
personalservice@stadt.sangerhausen.de [personalservice@stadt.sangerhausen.de]
senden. Bitte beachten Sie, dass wir die Anlagen der Bewerbung bei Versendung
per E-Mail ausschließlich im PDF-Format empfangen können.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem
Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den
datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage
http://www.sangerhausen.de/datenschutz [http://www.sangerhausen.de/datenschutz].

Wir bitten um Beachtung, dass Bewerbungsunterlagen nur unter Beilage eines
frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden. Des Weiteren besteht die
Möglichkeit, die Unterlagen nach schriftlicher Information im Anschluss an das
Auswahlverfahren im FD Personalservice abzuholen. Alle danach vorhandenen
Unterlagen werden vernichtet.

Kosten, die Ihnen im Zuge des Bewerbungsverfahrens entstehen, insbesondere
Vorstellungskosten, werden von der Stadt Sangerhausen nicht erstattet.

gez. Schweiger

Oberbürgermeister

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